Das Impessum

Eigentlich hatte ich geplant diesen Blogpost zu bringen, wenn “Lotte in London” kurz vor der Veröffentlichung gestanden hätte, ein Ereignis, das bei mir im Zeitplan für das nächste Frühjahr geplant gewesen ist. Aber, wie so oft … Wenn man etwas plant im Leben, geht es irgendwie schief. Während ich das schreibe haben wir bereits August und die Betaleserphase, die ich bis dahin beendet haben wollte, ist gerade mal erst richtig angelaufen. Zurzeit schlagen sich die Tester mit der Mitte meines Buches herum. Es sieht also so aus, als könnte “Lotte in London” doch noch etwas Zeit brauchen. Was am Ende heißt, dass ich mein Veröffentlichungstermin Beginn 2016 wohl vergessen kann und mich dazu bringt, diesen Artikel zu posten, auch wenn ich mich nicht konkret auf meine Veröffentlichung beziehen kann. Doch nun zum eigentlichen Thema:

Das Impressum

Was ist das Erste was man sieht, wenn man ein neues Buch aufschlägt? Abgesehen von dem Titel. Richtig, das Impressum. Diese Anordnung von eigenartigen Wörtern und Zahlen, die mich als Kind immer fasziniert haben und die ich für irgendeine geheime Botschaft hielt, die es nur zu entschlüsseln galt. Wie enttäuscht war ich, als ich später lernte, was es wirklich damit auf sich hatte und wie genervt, als ich als Studentin die Informationen aus dem Impressum für jedes Buch in meiner Bibliografie und jeder einzelnen Fußnote übernehmen musste, weil es mir sonst von den Professoren negativ angemerkt wurde. Und jetzt als ich dachte, mehr gibt es nicht mehr für mich in Sachen Impressum, macht es mir wieder einen Strich durch die Rechnung. Denn, nach der Faszination über die Langeweile und teilweise Hass auf es, kommt jetzt die Notwendigkeit, die man als Autor oder Autorin mit dem Impressum in Verbindung bringt, denn: kein Buch im öffentlichen Handel, ohne Impressum.
Zeit genug sich dieses Ding namens Impressum mal näher anzusehen und zu klären, was es ist, was es einem sagt und warum man überhaupt eins haben muss.

Was ist es?

Impressum ist die Herkunftsangabe eines Buches oder aber allgemeiner gesprochen einer Publikation. Alles, was in irgendeiner Art der Öffentlichkeit aufs Auge gedrückt wird, sei es ein Buch, eine Zeitung oder auch eine Webseite, muss ein Impressum haben und damit Auskunft darüber geben:

  • Wer der Autor oder der Herausgeber ist

  • Bei welchem Verlag es erschienen ist

  • Wer das Ganze redigiert hat

  • darüber hinaus liefert das Impressum Aufschluss darüber, wer das Urheberrecht an dem Text oder aber an den Bildern besitzt

Bezieht man sich konkret auf das Impressum eines Buches, können zwei Dinge vom Urheberrecht betroffen sein:

  • Der Text und das Cover

Das Urheberrecht am Text gehört in der Regel dem Autor, denn er hat ihn geschrieben. Oder aber, dem Verlag, an den der Autor das Recht auf Veröffentlichung seines Textes abgetreten hat, damit dieser das Buch drucken und verkaufen kann. Oder sollte der Autor schon tot sein, gibt es Erben, an die das Recht am Text fällt und die sich um den Nachlass kümmern können.

Des Weiteren ist das Cover des Buches vom Urheberrecht betroffen. In den meisten Fällen nicht von denen des Autors, da Autoren oft andere Künstler damit beauftragen ihnen ein Cover für ihr Buch zu erstellen, da sie das nicht können. Oder aber sie sehen ein Bild von einem Künstler, das gut zu ihrem Buch passt und fragen, ob sie es für ihr Buch erwerben dürfen. Das kann sein, dass sie es gratis erhalten, der Künstler ihnen die Rechte abtritt, normaler ist es aber, dass Geld fließt, weil der Autor eine Lizenz zur Verwendung des Bildes erwirbt. Sollte das der Fall sein, muss im Impressum vermerkt werden, dass das Bild nicht ihm gehört, er oder sie aber eine Lizenz hat, um es als sein Buchcover zu verwenden. Ferner sollte der eigentliche Künstler des Covers im Impressum genannt werden.

Sollte das nicht der Fall sein, liefert das Impressum alle nötigen Informationen dazu, wer für die Verletzung des Urheberrechts verantwortlich ist und wo er zu finden ist, da entweder der Verlag oder, im Falle eines Selfpublishers, der Autor oder die Autorin selbst mit einer ladungsfähigen Adresse im Impressum angegeben sein muß.

Für jeden, der sich fragt, was “ladungsfähige Adresse” genau heißt, es bedeutet, dass es eine Anschrift sein muss, unter der der Autor oder aber die Autorin anzutreffen ist, zu der man also Post, wie etwa eine Vorladung zu Gericht, hinschicken kann. Allgemeiner ausgedrückt: Die konkrete Adresse. Bei einer Privatperson ist das die jeweilige Anschrift, bei einer Firma ist es der Geschäftssitz.

Darüber hinaus sind noch andere Informationen im Impressum vorhanden, wie zum Beispiel welches Papier für den Druck verwendet wurde, wie der Drucker heißt, wo und wann das Werk erschienen ist, ob es einer Zensur unterlag oder aber in welcher Auflagenzahl es erschienen ist. Außerdem noch Informationen über die Umschlagsgestaltung und, nicht zu vergessen: Die ISBN.

Wo ist es zu finden?

Kurz gesagt, auf der vierten Seite des Buches. Lang gesagt: Es kommt nach dem Schmutztitel, dem Frontispiez und dem Innentitel, aber vor dem eigentlichen Text.

Aber, egal welche Version man nimmt, in beiden ist es wichtig zu erwähnen, dass bis zum Impressum keine Seitenzahlen vergeben werden. Die Zählung der Seiten beginnt erst mit dem eigentlichen Text, also nach dem Impressum.

Impressum und Pseudonym:

Nachdem nun geklärt ist, was ein Impressum ist und was es enthält, wird sich so mancher Autor fragen, wie es mit einem Pseudonym aussieht. Geht das überhaupt, das Veröffentlichen unter einem fiktiven Namen, um den bürgerlichen Namen zu schützen, wenn man dann doch im Impressum die eigene Adresse angeben muss? Besonders Selfpublisher sind von dieser Frage betroffen, da ihre private Adresse nicht von dem Geschäftssitz eines Verlags ersetzt werden kann, womit die Verwendung eines Pseudonyms obsolet wird, wenn man den richtigen Namen dann im Impressum lesen kann.

Sollte es dennoch Gründe geben, warum man unter einem Decknamen schreiben möchte, gibt es auch hier einen Ausweg aus dem Schlamassel.

Verlagsgründung:

Wenn man partout nicht mit seinem bürgerlichen Namen im Impressum auftauchen möchte, steht es einem frei zu einem Kniff zu greifen: Man gründet einen eigenen Verlag.

Auf diese Art tritt anstelle des Namens der natürlichen Person der Name des Verlags und die ladungsfähige Anschrift wäre der Geschäftssitz. Klingt fantastisch einfach, hat aber einen Haken: Die Folge ist, dass man schnell Ärger mit dem Gewerbe - und Finanzamt bekommt, wenn man den Verlag nicht ordnungsgemäß angemeldet hat, da der Vertrieb von Büchern nicht unter die freien Berufe fällt, wie das Schreiben an sich.

Natürlich könnte man hier trotzig mit den Schultern zucken und darauf hinweisen, dass es anderen Künstlern, Malern zum Beispiel, erlaubt ist, Werke auch ohne Gewerbeschein zu verkaufen, da es sich um ihre eigenen Werke handelt. Ein Gewerbeschein wird bei diesen erst fällig, wenn sie vorhaben auch die Kunstwerke anderer Künstler zu vertreiben und eine Galerie aufmachen wollen. Warum also sollte die gleiche Freiheit nicht auch einem Autor zustehen, der seine eigenen Werke vertreibt? Warum, das weiß ich nicht, ich kann nur darauf hinweisen, dass ein solches Vorgehen unter Umständen recht riskant sein kann und man überlegen sollte nicht einen anderen Weg einzuschlagen, da es einen gibt.

Pseudonymagenturen oder Postfach anmieten:

Man nutzt den Service einer Pseudonymagentur. Hier besteht die Leistung darin, dass einem eine Adresse gestellt wird, an der die Post für das Pseudonym geht, während die wirkliche Adresse unbehelligt bleibt. Post an die “fiktive” Adresse geht, wird per Nachsendeauftrag einfach an die echte Adresse des Autors weitergeleitet. Haken hierbei: Es kostet etwas. Allerdings, wem die Privatsphäre so heilig ist, dass er seinen Namen weder auf einem Buchcover, noch im Impressum erwähnt sehen will, der wird sich entweder damit oder aber mit der anderen Möglichkeit anfreunden müssen.

Ein anderer, schon fast traditioneller Weg ist das gute alte Postfach. Auf die Art kann man auch verhindern, dass die private Adresse bekannt wird und die Post an den Autor erreicht einen trotzdem nach wie vor. Inzwischen gibt es sogar schon Firmen, die sich darauf spezialisiert haben nicht nur die traditionellen Postfächer zu stellen, sondern Postfächer mit einer Geschäftsadresse anzubieten, so dass das ganze eleganter und weniger auffällig aussieht. Natürlich kostet auch das wieder was. Doch bei beiden Möglichkeiten gilt: Es gibt Auswahl, man muss nur im Netz suchen und wird etwas finden, dass nicht nur für Publikationen, sondern auch für das Impressum der eigenen Seite Abhilfe schafft.

Distributoren:

Seitdem es Selfpublisher gibt, gibt es zum Glück auch Plattformen, die anbieten das eigene Buch auf den verschiedenen Verkaufsplattformen zu verteilen. Das Gute für einen Selfpublisher hierbei ist, dass manche dieser Anbieter sich auch gern ins Impressum setzen lassen, so dass die ladungsfähige Adresse des Autors an sich nicht mehr notwendig wird, da der Verteiler hier als Verlag auftritt und sein Geschäftssitz zur ladungsfähigen Anschrift wird. Sollte man also ohnehin planen sein Buch, egal ob reines e-Book oder BoD, über einen solchen Distributor herauszubringen, könnte es sich anbieten zu sehen, ob er nicht darauf besteht ein eigenes Impressum in das Buch zu setzen und dort als Verlag auftreten möchte.

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Lotte ist gescheitert